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CO2 bei Schiffen: EU-Parlament geht Schritt zurück

17.04.2014 13:27 Uhr
CO2 bei Schiffen: EU-Parlament geht Schritt zurück
Die Bestimmungen für den CO2-Ausstoß in der Seeschifffahrt wurden überraschend abgeschwächt
© Foto: Picture Alliance/landov/Stephen Shaver

Die Mehrheit der Abgeordneten lehnten die Vorschläge ab, schon Schiffe ab einer Größe von 400 Bruttoraumzahl zur CO2-Berichterstattung zu verpflichten.

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Brüssel. Überraschend hat das Plenum des Europaparlaments die Bestimmungen abgeschwächt, die künftig für die Berichterstattung über den CO2-Ausstoß von Seeschifffahrtsschiffen gelten sollen. Die Mehrheit der Abgeordneten lehnten die Vorschläge des federführenden Umweltausschusses ab, schon Schiffe ab einer Größe von 400 Bruttoraumzahl (BRZ) zur CO2-Berichterstattung zu verpflichten. Auch die Einbeziehung von Stickoxiden (NOx) in die Berichtspflicht, wie das der Umweltausschuss gefordert hatte, lehnten sie ab. Vielmehr folgten sie den ursprünglichen Vorschlägen der EU-Kommission. Sie will Schiffe erst ab einer Größe von 5000 BRZ dazu verpflichten, über ihre CO2-Emissionen zu berichten.

Das Abstimmungsergebnis spiegelt lediglich die Position des Europaparlaments wider. Das Gesetz wird von den EU-Mitgliedsländern im EU-Ministerrat gleichberechtigt beschlossen. Die Minister haben ihren Standpunkt noch nicht festgelegt.

Der Generalsekretär der Europäischen Vereinigung von Reedereiverbänden ECSA, Patrick Verhoeven, zeigt sich erfreut über das Abstimmungsergebnis. „Die europäischen Reeder sind sicher erleichtert, dass der ursprüngliche Kommissionsvorschlag beibehalten wurde. Außerdem bildet der Beschluss des Parlaments jetzt eine gute Grundlage für die Verhandlungen mit dem Ministerrat, der seine Präferenz für die Kommissionsvorschlag in diesen Punkten schon hat anklingen lassen.“

Die „Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr“, wie es im Titel zu der Verordnungsänderung offiziell heißt, ist ein erster Versuch der EU, den CO2-Ausstoß der Seeschifffahrt zu verringern. Von der reinen Mitteilungspflicht verspricht sich die EU-Kommission ein Handeln des Sektors zur Minderung des CO2-Ausstoßes. Dieser Ansatz wurde bevorzugt gegenüber einer Gesetzgebung, die von Anfang an die Reduzierung des CO2-Ausstoßes gefordert hätte. (kw)

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