Düsseldorf. CDU-Spitzenkandidat Norbert Röttgen hat der rot-grünen Regierung Nordrhein-Westfalens beim geplanten Nachtflugverbot für Passagierflüge am Köln/Bonner Airport ein „Täuschungsmanöver“ vorgeworfen. Die Landesregierung drücke sich um eine Entscheidung, indem sie den Eindruck erwecke, der Bundesverkehrsminister müsse einem angestrebten Flugverbot zwingend zustimmen, kritisierte der CDU-Landeschef am Donnerstag in Düsseldorf. Fakt sei aber: „Ein Zustimmungsvorbehalt des Bundes existiert nicht.“ Die Zuständigkeit für eine Verbotsentscheidung liege allein bei der Landesregierung.
Das rot-grüne Landeskabinett hatte in der vergangenen Woche ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen auf dem Flughafen Köln/Bonn beschlossen. Zwischen 0 und 5 Uhr sollen keine Passagierflüge starten und landen. Der Beschluss bedürfe aber der Zustimmung durch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), hatte das NRW-Verkehrsministerium betont. Dem widersprach Röttgen. Einzige Aktivität von Rot-Grün in der Sache sei bisher ein Schreiben an Ramsauer gewesen. Der Bund sei Rechts- und Fachaufsicht und könne als solche erst aktiv werden, nachdem eine Entscheidung getroffen sei.
Ein totales Nachtflugverbot, also auch für Frachtmaschinen, wird es am Kölner Flughafen - unabhängig vom parteipolitischen Streit im Wahlkampf - nicht geben. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte erst kürzlich Forderungen von Klägern abgelehnt, denen es als Anwohner vor allem um den nächtlichen Frachtverkehr ging. (dpa)