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Volksbegehren für Nachtflugverbot geht in die zweite Runde

26.04.2012 13:46 Uhr
Volksbegehren für Nachtflugverbot geht in die zweite Runde
Wenn Volksbegehren und Volksbescheid Erfolg haben, könnten bald auch in Berlin die Flugzeuge nachts stillstehen
© Foto: dapd/Klaus-Dietmar Gabbert

Die Befürworter eines strikten Nachtflugverbots am neuen Flughafen in Berlin-Schönefeld wollen die zweite Stufe des Volksbegehrens beantragen

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Berlin. Die Anhänger eines strikten Nachtflugverbots am Hauptstadtflughafen in Schönefeld gehen kurz vor Betriebsstart in die Offensive. An diesem Freitag wollen sie die zweite Stufe des Volksbegehrens beantragen, wie Mitinitiatorin Christine Dorn am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa sagte. Damit könnte Ende Mai die viermonatige Unterschriftensammlung für ein Flugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr beginnen. Unterstützen mehr als 170.000 Berliner das Anliegen, ist ein Volksentscheid möglich.

Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können Bürger in Berlin direkt Gesetze auf den Weg bringen. Das Verfahren ist mehrstufig: Um ein Volksbegehren zu beantragen, sind mindestens 20.000 Unterschriften nötig. Dann beginnt das eigentliche Volksbegehren, für dessen Erfolg wenigstens sieben Prozent der Wahlberechtigten die Gesetzesvorlage unterstützen müssen, also etwa 170.000 Berliner über 18 Jahren. Kommen die erforderlichen Unterschriften zusammen, gibt es einen Volksentscheid.

Ob die Zahlen erreicht werden, ist offen. „Wir wissen: Wir sind nur eine Minderheit“, sagte Dorn. „Aber für diese Minderheit geht es um die Gesundheit.“ Die Initiative beruft sich auf das Umweltbundesamt, das seit langem auf Gesundheitsgefahren durch nächtlichen Fluglärm verweist.

Außerdem wollen Flughafenkritiker die Eröffnung am 3. Juni per Eilverfahren verhindern. Dieses juristische Vorgehen gegen den Airport soll an diesem Freitag angekündigt werden. Die Betreiber reagierten am Donnerstag gelassen. „Der Eröffnungstermin des neuen Flughafens steht und ist rechtssicher“, sagte Sprecher Leif Erichsen. „Wir haben alle unsere juristischen Hausaufgaben gemacht.“ (dpa/bw)

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