Münster. Anlieger des Flughafens Köln/Bonn sind mit der Forderung nach einem generellen Nachtflugverbot vor Gericht gescheitert. Mehrere Klagen der Städte Siegburg und Lohmar sowie eines Privatmannes aus der Umgebung wies das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Donnerstag ab. Die mehr als 50 Jahre alte Betriebsgenehmigung für Köln/Bonn ist laut Urteil auf juristischem Wege nicht mehr anfechtbar. „Da Änderungen zu schaffen, ist nicht Aufgabe des Gerichts, sondern der Politik“, sagte der Senatsvorsitzende Dirk Lechtermann.
Im vorigen Jahr gab es in Köln/Bonn in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr mehr als 34.000 Flüge, davon mehr als 20.000 Frachtflüge. Den Klägern ging es in erster Linie um den nächtlichen Frachtverkehr. Denn für die Passagierjets plant die Landesregierung inzwischen, ein Verbot von Starts und Landungen von 0 Uhr bis 5 Uhr zu verhängen. Siegburg und Lohmar liegen in der Einflugschneise. Die Jets fliegen in 700 bis 900 Metern Höhe über den Orten. Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn (CDU) kündigte nach dem Urteil an, dass die Proteste weiter gingen.
Der Flughafen Köln/Bonn begrüßte die Entscheidung. „Nach all den Nackenschlägen, die der Luftverkehr in den letzten Monaten hat einstecken müssen, freuen wir uns über dieses positive Urteil“, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Michael Garvens. „Das ist ein Erfolg auf der ganzen Linie. Das Gericht hat uns in unserer Rechtsauffassung bestärkt und hat bestätigt, dass die Verlängerung unserer aktuellen Nachtflugregelung bis 2030 rechtens war.“ (dpa/bw)