BWVL-Forum: Neues Lieferkettengesetz belastet die Unternehmen
Nach dem Beschluss des Bundestages hat nunmehr auch der Bundesrat dem "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)" zugestimmt.
Mit dem neuen Lieferkettengesetz kommen neue Belastungen auf die Wirtschaft zu. Durch das neue Regelwerk werden große Unternehmen in die Pflicht genommen, stärker auf soziale Missstände in den Lieferketten zu achten - von der Rohstoffproduktion bis zum Endprodukt.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung - und der Grünen, die ebenfalls für das Gesetz gestimmt hatten - sollen hierdurch Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen sicherstellen, dass in ihrer gesamten Lieferkette - auch international - Menschenrechte nicht verletzt werden. Bei Verstößen gegen die im Gesetz normierten Sorgfaltspflichten drohen hohe Bußgelder. Auf eine zivilrechtliche Haftung der deutschen Unternehmen für Rechtsverstöße ihrer Zulieferer wurde aber, anders als in früheren Entwürfen, schließlich verzichtet.
Die Bundesregierung sieht das…