Berlin. Das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten hat am Freitag, 25. Juni, den Bundesrat passiert. Damit sind größere Unternehmen von 2023 an verpflichtet, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn ihnen diese bekannt werden. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gibt. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen, was die wenigsten taten.
Alexander Schweitzer (SPD), Arbeitsminister in Rheinland-Pfalz, bekräftigte, dass die Regelungen auch unfairen Konkurrenzdruck auf Unternehmen beenden könne, die jetzt schon die Regeln beachteten. „Es geht um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards, eben auch wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.“ Das Gesetz stelle zudem Rechtssicherheit für Unternehmen her.
Minister Müller fordert europäische Regelung
Von 2023 an soll das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gelten. Von 2024 sinkt diese Schwelle auf 1000. Laut Statistik gibt es in Deutschland rund 2890 Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. Kleinere Unternehmen sind nicht betroffen. Auch Umweltzerstörungen, die Leid bei Menschen erzeugen, und Korruption sind von dem Gesetz erfasst.
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) bezeichnete das Gesetz als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gerechten Globalisierung ohne Kinderarbeit und mit fairen Löhnen. „Als nächsten Schritt brauchen wir eine einheitliche europäische Regelung“, sagte Müller. (dpa)