Die deutsche Wirtschaft brauche „mehr als kurzfristiger Reparaturen. Es brauche jetzt eine „klare Strukturierung und Priorisierung der Aufgaben“, fordert der Bundesverband für Eigenlogistik und Verlader (BWVL) nach dem Beschluss des Bundestages zur Verankerung der modifizierten Schuldenbremse und dem Sondervermögen im Grundgesetz am Dienstag, 18. März. „Viel frisches Geld ist nicht zum ersten Mal der Kitt, der die politisch Verantwortlichen zusammenhält. Wie fest die Verbindung ist, wird sich zeigen, denn mit der Ausgestaltung der finanziellen Füllhörner ist vor allem bei den Akteuren eins geschaffen worden: eine Erwartungshaltung“, schreibt der BWVL.
Gezielte Investitionen in eben dem enormen Ausmaß der geplanten Kredite vor allem in die Infrastruktur sind essenziell, anderenfalls werden die Einschnitte langfristig umso größer“, so der Branchenverband. Mit Blick auf die derzeitigen Koalitionsverhandlungen fordert der BWVL, es müsse „klar und nachvollziehbar“ sein, wie der Plan der zukünftigen Regierung konkret aussieht, „um eine nachhaltige Grundlage für die kommenden Jahre zu schaffen und strukturelle Defizite anzugehen“.
Warnung vor parteitaktischer Klientelpolitik
Durch die hohen Finanzierungsreserven sei die Erwartungshaltung der einzelnen Stakeholder für die Bedarfe der Sanierung von Brücken, Straßen, Schulen, Krankenhäusern und die weitere Infrastruktur zunächst noch höher geworden. Man warne deshalb vor einem neuen „Kapitel politisch motivierter Rechenakrobatik zugunsten parteitaktischer Klientelpolitik“, denn die Formulierung in der durch den Bundestag beschlossenen Änderung des Grundgesetzes biete durchaus Spielraum.
Wenn es um die „zusätzliche“ Inanspruchnahme des Sondervermögens geht, ist bereits der Bezug auf die Ausgaben im Bundeshaushalt ein jährliches Kriterium, so der BWVL. Um überjährige Planbarkeit der Finanzierungssicherheit aber herstellen zu können, müsste diese Variable dauerhaft, das heißt überjährig so niedrig angesetzt werden, dass auf einen entsprechenden Planungshorizont das Übersteigen dieses Ansatzes um 10 Prozent im Jahr zugrunde gelegt werden kann.
Infrastruktur und Verteidigung zusammen gestalten
Die 500 Milliarden Euro Sondervermögen müssten außerdem im Verhältnis zum Verfügungszeitraum gesehen werden. 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur minus 100 Milliarden für den Klimaschutz minus 100 Milliarden Euro für die Länder. Es bleiben 300 Milliarden Euro für die Infrastruktur über zwölf Jahre, das sind linear jährlich 25 Milliarden Euro. Die Bahn hat bereits einen Bedarf in Höhe von 190 Milliarden Euro angemeldet. „Wie soll das gehen?“ fragt der BWVL.
Der BWVL macht den Vorschlag, Infrastruktur und Verteidigung in weiten Teilen im Zusammenhang zu gestalten. „Die verteidigungswichtige Infrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamtstaatlichen Verantwortung. Dazu gehören alle Maßnahmen, die den Einsatz der NATO-Streitkräfte unterstützen und sicherstellen sollen“, so der Verband.
Straßen und Brücken, aber auch die Schieneninfrastruktur könnten, anstatt im Einzelplan 12 (Digitales und Verkehr) des Bundeshaushalts, im Einzelplan 14 (Verteidigung) verankert werden. Für letzteren gelte dann gegebenenfalls die nach oben offene Änderung der Schuldenbremse. „Wie für Ersatzbrücken wäre es möglich, Genehmigungsvorgaben im Wege der einfachgesetzlichen Regelung zu straffen. So könnte aus sicherheitspolitischer Sicht ein überwiegend öffentliches Interesse festgestellt und dieses als vorrangiger Abwägungsbelang gerichtsfest geregelt werden“, heißt es weiter.