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Wasserstoff: Verbände fordern steuerliche Gleichstellung

13.03.2025 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
KEYOU schwere Wasserstoff-Lkw in einer Reihe
Der Wasserstoffmotor könne die Verwendung von Wasserstoff im Verkehr deutlich beschleunige, heißt es in dem offenen Brief
© Foto: KEYOU

Die Verwendung von Wasserstoff für Brennstoffzellen und Wasserstoffmotoren wird steuerlich unterschiedlich behandelt, zahlreiche Verbände und Unternehmen fordern jetzt eine Gleichstellung.

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Verbände und Unternehmen haben in einem Brief an die Politik die Energiesteuerbefreiung des Wasserstoffmotors und ein Ende der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Wasserstoff für Brennstoffzellen und Wasserstoff für Wasserstoffmotoren gefordert.

Zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehört auch der Bundesverband für Eigenlogistik und Verlader (BWVL). Zu den weiteren Unterzeichnen gehören unter anderem die Nutzfahrzeughersteller Daimler Truck und MAN Truck & Bus sowie der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) und der Verband der Automobilindustrie (VDA), insgesamt sind es 36 Verbände und Unternehmen.

Der BWVL betont mit den weiteren Unterzeichnern des offenen Briefs, dass „die Effekte eines positiven Trends beim Wasserstoffmotor weit über die eigentliche Technologie hinaus“ gehen würden. Der Wasserstoffmotor könne die Verwendung von Wasserstoff im Verkehr „deutlich beschleunigen und einen positiven Impuls Richtung Wasserstoffwirtschaft setzen“. Nachdem auch andere Weltregionen – der BWVL nennt hier die USA, China, Indien – den Wasserstoffmotor für sich entdeckt hätten, sichere er „deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab – gerade in Zeiten industrieller und technologischer Transformation“.

Wasserstoffmotor bei der Betankung ausgeschlossen

Hintergrund des Briefes ist, dass die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) die Verwendung von Wasserstoff steuerlich unterschiedlich behandelt. Während Wasserstoff für Brennstoffzellen von der Energiesteuer befreit ist, unterliegt Wasserstoff für Wasserstoffmotoren der Besteuerung. Diese unterschiedliche Behandlung ist aus Sicht der weiteren Unterzeichner nicht gerechtfertigt, da „beide Optionen valide Technologiepfade für Nutzfahrzeuge darstellen und in der EU-CO2-Flottenregulierung als Zero Emission eingestuft sind“, schreibt der BWVL.

Neben Wettbewerbsverzerrung durch die steuerliche Ungleichbehandlung habe die derzeit fehlende technische Möglichkeit zur Differenzierung der beiden Technologien beim Tankvorgang dazu geführt, dass zahlreiche Wasserstofftankstellen den Wasserstoffmotor aus steuerrechtlicher Vorsicht von der Betankung ausgeschlossen haben. Es bestehe hier weiterhin eine steuerliche Differenzierung zwischen Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor. Dies wirke „einer positiven Marktentwicklung des Wasserstoffmotors entgegen, daher sollte die steuerliche Ungleichbehandlung EU-weit behoben werden“, heißt es in dem Brief.

Appell an die Bundesregierung

Da bei der Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie keine schnelle Einigung zu erwarten ist, könne ein Lösungsansatz darin gesehen werden, dass „die bestehende EU-Energiesteuerrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Gewährung von Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt“. Hier wird die Bundespolitik aufgerufen, die „beginnende Markteinführung des Wasserstoffmotors durch eine Energiesteuerbefreiung und dahingehende Notifizierung bei der EU-Kommission durch folgende in Frage kommende Optionen zu unterstützen“.

Den offenen Brief finden Sie hier.

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