Berlin . Union und SPD haben das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Bei der Abstimmung gab es am Freitag auch Gegenstimmen aus der Koalition.
Durch das Gesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles, das am 1. Juli in Kraft treten soll, soll der Einfluss kleiner Gewerkschaften eingeschränkt werden. Überschneiden sich die Geltungsbereiche verschiedener Tarifverträge, soll nur der Vertrag jener Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Im Streitfall sollen die Arbeitsgerichte entscheiden. Die Regierung will vermeiden, dass für ein- und dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge gelten.
Bereits jetzt gibt es Bedenken, dass das Gesetz gegen die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit verstößt. Der Bundesvorsitzende des Beamtenbundes und Tarifeinheit (DDB), Klaus Dauderstädt, kündigte umgehend Verfassungsklage in Karlsruhe an.
Der DDB Chef wörtlich: „Ein schwarzer Tag für die Grundrechte. Wenn die Abgeordnetenmehrheit die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des Bundesverfassungsgerichts diese Rolle übernehmen.“
Er kritisierte die praktischen Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes. So sei es schwierig, die Gewerkschaftszugehörigkeiten in einem Betrieb zu ermitteln. Dafür fehle außerdem die Rechtsgrundlage. „Die Bundesregierung stellt die deutschen Arbeitsgerichte vor unlösbare Aufgaben und bedroht die Existenz der Berufsgewerkschaften. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen“, kündigte Dauderstädt an.
Ein Betrieb – ein Tarifvertrag: Dieses Prinzip galt bis zum Jahr 2010. Durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde der Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Seitdem können konkurrierende Gewerkschaften für gleiche Beschäftigtengruppen verschiedene Tarifverträge abschließen. (diwi/dpa)