München. Praxistests haben gezeigt, dass der rasant wachsende Onlinehandel im B2C-Bereich bislang nur im geringen Umfang die rechtlichen Anforderungen an den Versand von Gefahrgütern beherrscht und diese zugleich meist nicht als relevant für sich ansieht.
Am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, stellt die Redaktion „Gefahrgut“, die wie die VerkehrsRundschau zu Springer Fachmedien gehört, auf der Messe Transport Logistic in München deshalb das Ergebnis mehrerer Testkäufe vor und skizziert, welche Folgekosten bei Kontrollen oder Vorfällen für die Händler entstehen können.
Im Anschluss fasst ein Gefahrgutexperte die rechtlichen Anforderungen an den Onlinehandel zusammen - unter anderem am Beispiel von Geräten mit Lithiumbatterien. Ein Gefahrgutbeauftragter der Deutschen Post skizziert darüber hinaus, wie eine rechtssichere und zugleich wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Händler und Dienstleister beim Versand von Gefahrgütern aussehen könnte.
Die für Messebesucher kostenlose Veranstaltung „Gefahrgut auf Bestellung: Die Schwächen des Online-Versandhandels” findet statt im Forum IV der Halle B2 von 15.00 bis 16.30 Uhr. (gg/dsb)