Berlin. Die Bundesregierung will Diesel-Fahrverbote in Städten auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch abwenden. Es sei „das ganz klare Ziel, Fahrverbote zu vermeiden. Das ist auch machbar mit der Vielfalt der Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben“, sagte der geschäftsführende Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) am Dienstag in Berlin. Er verwies unter anderem auf ein gestartetes Programm von einer Milliarde Euro zur Förderung kommunaler Maßnahmen.
Gemeint ist das Ende vergangenen Jahres auf dem Diesel-Gipfel beschlossene „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“. Darin vorgesehen sind staatliche Fördermittel für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im öffentlichen Nahverkehr mit Abgasnachbehandlungssystemen.
Fahrzeughersteller bleiben in der Pflicht
Umweltministerin Barabara Hendricks (SPD) sagte, ihr Ziel bleibe, dass Fahrverbote möglichst nie in Kraft treten müssten, weil die Luft auf anderem Weg sauber zu bekommen sei. Es gebe hierfür jetzt noch einen Zeitraum, der mit „beherzten Maßnahmen“ genutzt werden müsse. Nach dem Urteil aus Leipzig hatten Polizeigewerkschaften schon betont, dass sie personell nicht in der Lage seien, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu kontrollieren.
Die Autohersteller als „Verursacher des Problems“ dürften dabei nicht aus der Verantwortung entlassen werden, sagte Hendricks. Gebraucht würden auch technische Nachrüstungen, „die so viel bringen, dass der Stickoxid-Ausstoß deutlich sinkt, und man damit weiter in die Innenstädte fahren kann“. Der Druck dafür sei jetzt größer geworden. (dpa/ag)