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Bundesrechnungshof fordert mehr Kontrolle bei der Deutschen Bahn

12.11.2019 10:51 Uhr
Bundesrechnungshof
Der Rechnungshof empfiehlt den Abgeordneten, die geplanten Tranchen für die Deutsche Bahn nur unter bestimmten Bedingungen freizugeben
© Foto: Stefan Kiefer/imageBROKER/picture-alliance

Der Bundestag soll laut Medienberichten Investitionen des Verkehrsministeriums in die Deutsche Bahn stärker überprüfen. Andernfalls würden „systematische Mängel“ drohen, warnt der Rechnungshof.

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Berlin. Der Bundesrechnungshof fordert vom Bundestag laut Medienberichten, die Ausgaben für die Deutsche Bahn stärker zu kontrollieren. Dabei geht es um einen geplanten Vertrag des Verkehrsministeriums, der der Bahn über 50 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren zusichern soll.

Aus einem internen Prüfbericht, der sowohl der "Süddeutschen Zeitung" als auch dem "Spiegel" vorliegt, geht demzufolge hervor, dass die Rechnungsprüfer vor Geldverschwendung als auch Verfestigung „systematischer Mängel“ warnen.

Beschluss am Donnerstag im Haushaltsausschuss

Laut der Berichte geht es vorrangig um die sogenannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV), die am Donnerstag im Haushaltsausschuss des Bundestags beraten und beschlossen werden soll. Mit diesem Modernisierungsbudget will der Staat die marode Infrastruktur und Verschleiß bei der Deutsche Bahn stoppen. Sollten die Parlamentarier dem zustimmen, bekommt das Unternehmen über ein Jahrzehnt hinweg die mehr als 50 Milliarden Euro ausbezahlt.  

Der Bundesrechnungshof habe dabei allerdings große Bedenken, da es bereits vorher bei zwei Vorgängern der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung systematische Mängel gegeben hätte. Wie nach Medieninformationen aus dem Bericht der Rechnungsprüfer hervorgehen soll, warnen sie vor einem sogenannten Versteinerungseffekt. Bei einem Beschluss der Abgeordneten würden die Mittel für die Deutsche Bahn für den Zeitraum von zehn Jahren so bestehen bleiben. Die Forderung des Rechnungshofs an die Abgeordneten lautete daher, die Investitionen stärker zu kontrollieren.

Tranchen zur besseren Kontrolle nur alle zwei bis fünf Jahre freigeben

Konkret soll der Gesetzgeber den Berichten zufolge die geplanten Tranchen nur unter bestimmten Bedingungen freigeben – nach Empfehlung alle zwei bis fünf Jahre, um die Verwendung des Geldes in diesem Zeitraum überprüfen zu können. Bei Verstößen fordert der Rechnungshof deutliche Sanktionen.

Bereits vorher hatten die Budgetkontrolleure Verkehrsministerium Rechtsverstöße bei der Pkw-Maut vorgeworfen. Im September kritisierte die Behörde außerdem die Art der Korruptionsbekämpfung sowie hohe Kostensteigerungen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte sämtliche Kritikpunkte zurückgewiesen. (sn)

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