Berlin. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der EU-Kommission, die Maut umweltfreundlicher zu gestalten. Die Länderkammer sprach sich für das Ziel der EU-Kommission aus, durch eine breitere Anwendung des Verursacher- und Nutzerprinzips die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern. Die Einbeziehung externer Kosten für Luftschadstoffe und Lärm bei der Erhebung der Mautgebühren sei ein wichtiges Instrument, um die Fahrzeugflotten zu modernisieren und rascher die Vorgaben bei der Feinstaubbelastung einhalten zu können, betonen die Länder in ihrer Stellungnahme.
Zukünftig keine Vignetten mehr
Nach dem Richtlinienvorschlag sollen auf Europas Straßen keine Vignetten mehr ausgegeben, sondern die Maut nach gefahrenen Kilometern abgerechnet werden. Konkret schlägt die Kommission vor, zeitabhängige Benutzungsgebühren für Lkw und Busse bis 2023 abzuschaffen. Anschließend entfielen sie für Pkws und Kleintransporter. Ab dem 1. Januar 2028 wären dann nur noch entfernungsabhängige Gebührensysteme zulässig. Umweltfreundliche Fahrzeuge sollen honoriert und deshalb die CO2-Emissionen bei der Erhebung der Gebühr berücksichtigt werden. Eine grundsätzliche Verpflichtung der Staaten zur Einführung einer Maut besteht jedoch weiterhin nicht.
Neuer Ansatz: Staugebühren
Darüber hinaus ermöglicht der Richtlinienvorschlag die Erhebung von Staugebühren im außerstädtischen Verkehr. Sie soll für alle Fahrzeugklassen gleichermaßen gelten. In Regionen, die besonders unter Stau oder verkehrsbedingte Umweltschäden leiden, sind Aufschläge möglich. Der Vorschlag ist Teil der neuen Mobilitätsstrategie, mit der die Kommission Mobilität in der EU sauberer, sozial gerechter und wettbewerbsfähig machen möchte. (sno)