Brüssel. Eine Einigung der Verkehrsminister in vielen Fragen bezüglich des ersten Mobilitätspakets der EU-Kommission ist noch längst nicht in Sicht. Das wurde laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bei einer Beratung des EU-Rates in Brüssel zu Beginn des Monats deutlich. Sowohl bei der Frage der Ausgestaltung der aus der EU-Entsenderichtlinie herausgelösten Entsenderegeln für den Straßenverkehr, als auch bei der Frage der Neudefinition der Sozialvorschriften lagen die Positionen demnach weit auseinander.
Einig war man sich aber, dass mehr und effektivere Kontrollen auf der Straße nötig seien. Dazu seien auch ein besserer Informationsaustausch der Mitgliedsstaaten und eine weitere Digitalisierung zum Beispiel bezüglich der Frachtdokumente und der weiteren Verbreitung des digitalen Tachographen notwendig. „Bei mehreren Aspekten dieser Vorschläge haben wir erhebliche Fortschritte erzielt, aber es ist noch mehr zu tun, insbesondere in Bezug auf entsandte Fahrer und die Kabotage-Regeln", sagte Kadri Simson, die Präsidentin des EU-Rates und estnische Ministerin für Wirtschaft und Infrastruktur.
Einigkeit über Verursacherprinzip bei der Maut
Es fand zudem eine Orientierungsaussprache über die Vorschläge über die Erhebung von Straßennutzungsgebühren statt, die auch zum ersten Mobilitätspaket gehören. Darunter fallen die vorgeschlagene Eurovignetten-Richtlinie, durch die das Verursacher- und das Nutzerprinzip stärker angewandt werden sollen, und eine überarbeitete Richtlinie über den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS), durch die der Einsatz elektronischer Mautsysteme EU-weit erleichtert werden soll. Die Stellungnahmen der Minister werden in die weiteren Beratungen über diese Vorschläge einfließen.
Bezüglich der Eurovignetten-Richtlinie unterstützten alle Delegationen laut dem DIHK grundsätzlich das Verursacherprinzip. Allerdings sprachen sich einige dafür aus, Vignetten statt kilometerbasierter Abrechnungssysteme zu erhalten. Auch die Ausweitung des Geltungsbereichs der Eurovignetten-Richtlinie auf alle Fahrzeuge stößt demnach auf Widerstand – einige würden Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen weiter ausschließen wollen, andere würden Busse aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausschließen wollen. Bezüglich der Zweckbindung der Mittel für den Straßenverkehr bestand Einigkeit, hieß es, wenn auch einige Delegationen auf Flexibilität pochten und auf haushaltsrechtliche Schwierigkeiten einer solchen EU-Vorgabe hinwiesen. (ag)