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Britische Verbände fordern rasche Brexit-Übergangslösung

07.07.2017 12:47 Uhr
Britische Verbände fordern rasche Brexit-Übergangslösung
Britische Unternehmerverbände wollen, dass Großbritannien im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleibt, bis ein abschließendes Abkommen in Kraft ist
© Foto: Picture Alliance/Chromorange/Ralph Peters

Die britische Regierung will die Zollunion und den EU-Binnenmarkt verlassen. Unternehmerverbände fordern den vorläufigen Verbleib. Sie befürchten ein ungeregeltes Ausscheiden.

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London. Führende britische Unternehmensverbände erhöhen den Druck auf ihre Regierung in Sachen Brexit. Sie fordern den Verbleib des Landes im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, solange keine Anschlussvereinbarung in Sicht ist. Am Freitag wollten wichtige Verbandsvertreter Brexit-Minister David Davis bei einem Treffen mit der Forderung konfrontieren.

Die Regierung von Premierministerin Theresa May hat angekündigt, das Land aus dem Binnenmarkt und der Zollunion zu führen. Stattdessen will sie ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU schließen. Doch die Zeit ist knapp. Großbritannien muss bis März 2019 die Austrittsverhandlungen mit der EU beendet haben. Sonst droht ein unkontrolliertes Ausscheiden mit womöglich desaströsen Folgen für die Wirtschaft.

Vorläufiger Verbleib in Zollunion und Binnenmarkt

„Selbst mit dem größtmöglichen Maß an gutem Willen ist es unvorstellbar, dass die Einzelheiten eines Abkommens Ende März 2019 klar sein werden“, sagte Carolyn Fairbairn, Vorsitzende des Unternehmerverbands CBI (Confederation of British Industry) einer Mitteilung zufolge. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben knapp 200.000 Unternehmen in Großbritannien. „Unser Vorschlag ist, dass Großbritannien im Europäischen Binnenmarkt und der Zollunion bleibt, bis ein abschließendes Abkommen in Kraft ist“, so Fairbairn.

Der Geschäftsführer des Industrieverbands EEF (Engineering Employers‘ Federation), Terry Scuoler, warnte, die Regierung riskiere mit ihrer Verhandlungsstrategie, die ein ungeregeltes Ausscheiden nicht ausschließt, „schwerwiegende wirtschaftliche Schäden“.

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(dpa)

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