Frankfurt am Main. In einer Stellungnahme des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sprach sich Hauptgeschäftsführer des Dirk Engelhardt. erneut für eine verpflichtende Einführung des Abbiegeassistenten bei Neufahrzeugen aus. "Wir fordern den Abbiegeassistenten schon seit Jahren und wollen ihn so schnell wie möglich. Jetzt muss er endlich kommen!"
Obwohl sich beim Thema Lkw-Abbiegeassistenzsysteme inzwischen viel bewegt und die Bundesregierung ein eigenes Förderprogramm aufgelegt hat, reißt die Diskussion zum Abbiegeassistenten nicht ab. Allerdings wird sie in Politik, Medien und Öffentlichkeit vielfach noch immer mit mangelnder Sachkenntnis und auch Halbwahrheiten geführt, so der BGL. "Dafür ist das Thema jedoch viel zu ernst", erklärte Engelhardt.
Laut BGL gibt es zurzeit nur einen Lkw-Hersteller, der ein Abbiegesystem ab Werk liefern kann, allerdings nicht für alle Fahrzeugtypen. Ein zweiter Lkw-Hersteller hat angekündigt, im Frühjahr 2019 mit einem entsprechenden Angebot auf den Markt zu kommen.
Kein Nachrüstsystem mit ABE verfügbar
Der BGL weist ferner darauf hin, dass das am 21. Januar 2019 in Kraft getretene Förderprogramm des Bundes für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen als Voraussetzung für eine Förderung vorschreibt, dass eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Gutachten zum Nachweis der Einhaltung der technischen Anforderungen vorliegen muss. Bis heute gibt es kein einziges Nachrüstsystem, das diese Voraussetzung erfüllt, so der BGL weiter.
Hintergrund dieser Anforderungen: Der Begriff Abbiegeassistent ist nicht verbindlich definiert. Nicht jedes als Abbiegeassistent angebotene System erhöht zwingend die Verkehrssicherheit beim Abbiegen. Sogar das Gegenteil kann möglich sein. Löst ein System zum Beispiel zu häufig einen Fehlalarm aus, besteht die Gefahr, dass der Fahrer im Ernstfall nicht mehr richtig reagiert.
Die Transportwirtschaft fordert daher schnellstmöglich die Bereitstellung geprüfter Abbiegeassistenzsysteme, die die technischen Anforderungen des Bundes nachweislich erfüllen. Alle geprüften Systeme müssten dann auf der Homepage des BMVI, des KBA und des BAG veröffentlicht werden. (fa)