Mainz. Die Personalmisere im Mainzer Stellwerk vom Sommer 2013 wird zwei Jahre später zum Thema für Richter. Am 19. August kommt die Klage der Bahntochter DB Netz AG gegen das Eisenbahn-Bundesamt in mündlicher Verhandlung vor Gericht, wie das Verwaltungsgericht Mainz am Dienstag mitteilte. Die DB Netz wendet sich gegen das Eingreifen des Bundesamtes wegen der Probleme beim Stellwerksbetrieb. Die Behörde hatte die DB Netz AG angewiesen, den uneingeschränkten sicheren Betrieb des Stellwerks sofort wieder aufzunehmen und besetzungsbedingte Ausfälle zu verhindern.
Große Personalengpässe im Stellwerk hatten im Sommer 2013 zu Zugausfällen geführt. Als Konsequenz hatte die Bahn bundesweit Hunderte Mitarbeiter zusätzlich eingestellt. Die Bahntochter ist nach Angaben des Verwaltungsgerichts der Ansicht, nicht das Eisenbahn-Bundesamt, sondern die Bundesnetzagentur sei zuständig. Es sei nicht um Betriebssicherheit oder Betriebspflicht gegangen, sondern um die Bereitstellung von Schienen. Die Betriebspflicht sei auch nicht verletzt worden, denn es habe sich um eine unvorhersehbare, vorübergehende Einschränkung im Bahnverkehr gehandelt. Die DB Netz hat nach ihrer Ansicht alles Zumutbare zur Behebung unternommen. (dpa)