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Baden-Württemberg lockert Bedingungen für Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot

25.03.2019 14:45 Uhr
Diesel-Fahrverbot, Stuttgart, Schild
Die Diesel-Fahrverbote im Stuttgart sollen unter bestimmten Voraussetzungen abgemildert werden
© Foto: Marijan Murat/dpa/picture-alliance

Wie das Verkehrsministerium erklärte, können Fahrten mit Diesel-Fahrzeugen der Euronorm 4 vom Verbot ausgenommen werden, wenn sie beispielsweise nur selten stattfinden.

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Stuttgart. Mehr Menschen können auf Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot in Stuttgart hoffen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) teilte am Montag in der Landeshauptstadt mit: „Es werden neue Möglichkeiten geschaffen, um besondere Härten für Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen der Euronorm 4 abzumildern.” Das Fahrverbot für Diesel-Autos der Euronorm 4 und schlechter zur Luftreinhaltung gilt grundsätzlich seit Jahresbeginn. Für Stuttgarter gibt es noch bis zum 31. März eine Übergangsfrist. Von da an gelten die Fahrverbote auch für sie, wenn sie keine Ausnahmegenehmigung haben. 

Wie das Verkehrsministerium erklärte, können Fahrten mit Diesel-Autos der Euronorm 4 vom Verbot ausgenommen werden, wenn sie nur selten stattfinden, der familiären Betreuung von Kindern unter acht Jahren oder der Pflege von Familienangehörigen dienen. Zudem wird die Grenze angehoben, ab der der Kauf eines Ersatzautos als zumutbar erachtet wird. Beispiel: Bei einem Haushalt mit vier Personen liegt die Grenze künftig bei einem monatlichen Nettogehalt von 2640 Euro. Bislang waren es hier 2110 Euro. Anträge können nach Auskunft eines Sprechers auch auswärtige Bürger bei der Stadt Stuttgart stellen. 

Wegen der Diesel-Fahrverbote in Stuttgart hat Kretschmanns grün-schwarze Regierung viel Kritik einstecken müssen. Immer samstags demonstrieren mehrere Hundert Menschen in der Stadt gegen die Verbote. Wird die Luft in Stuttgart nicht kurzfristig deutlich sauberer, drohen auch Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5. (dpa)

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