München. Mit der Zustimmung des Bundesrats zur neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat eine langwierige Debatte ihr vorläufiges Ende gefunden: Die im Mai beschlossene Änderung des ursprünglichen Entwurfs berücksichtigt auch die besonderen Anforderungen von Anlagen des intermodalen Verkehrs. Jetzt ist es Sache der Bundesregierung, zu entscheiden, ob und wann die AwSV die bisherigen landesrechtlichen Verordnungen ablösen soll. Mehrere Verkehrs- und Industrieverbände haben sich bereits hinter den neuen Entwurf gestellt.
Betreiber der betroffenen Anlagen müssen sich nun informieren, welche Änderungen durch die bundesrechtliche Verordnung auf sie zukommen. Gelegenheit dazu bietet die Fachkonferenz „Lagerung und Umschlag wassergefährdender Stoffe“, die die Redaktion Gefahr/gut am 1. Juli in Frankfurt veranstaltet. Fachreferenten erklären, welche Pflichten die AwSV für wen bereit hält und worauf beim Umschlag in speditionellen Anlagen und Terminals zu achten ist. Dazu kommen die Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung, Anzeige- und Prüfpflichten bei ortsbeweglichen Behältern und Tanks sowie die Einstufung der verschiedenen Stoffe in die richtige Wassergefährdungsklasse. Ergänzend kann am Folgetag, dem 2. Juli, ein Seminar gebucht werden, in dem der Ingenieur und Gefahrgutexperte Wolfgang Spohr an Beispielen erläutert, wie die neue Technische Regel für Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) in der Praxis mit der AwSV zusammenspielt.
Weitere Informationen über die Fachkonferenz sowie die Möglichkeit zur Onlinebuchung finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.gefahrgut-online.de/lagerung-und-umschlag-wassergefaehrdender-stoffe-konferenz-am-1-juli-2014-und-seminar-am-2-juli-2014-in-frankfurt-am-main-1355786-gg_veranstaltg.html
Für Abonnenten von Gefahr/gut und VerkehrsRundschau gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr. (gg/gh)