München. Gerade die Transport- und Logistikbranche leidet unter Fachkräftemangel. Leerstellen bleiben oft unbesetzt und der Fahrermangel belastet die Unternehmen. Der aktuelle Flüchtlingsstrom deshalb eine gute Chance für die Firmen sein, motiviertes Personal zu finden. Denn unter den Geflüchteten sind viele junge Menschen. Das sollten Unternehmen beachten, wenn sie anerkannte Asylbewerber beschäftigen wollen:
- Sobald Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt sind, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland – in der Regel zunächst begrenzt für drei Jahre. Ab diesem Zeitpunkt sind sie Kunde eines Jobcenters, beziehen Leistungen nach dem Hartz4-Gesetz (Sozialgesetzbuch II – Hartz IV) und erhalten unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sprich: Die Vorrangprüfung entfällt. Anerkannte Flüchtlinge haben damit die gleichen Rechte (zum Beispiel gesetzlicher Mindestlohn) und Pflichten im Arbeitsmarkt wie Deutsche.
- Neu seit 15. Februar 2016 ist: Praktika, die anerkannten Asylbewerbern geboten werden und bis zu drei Monate dauern, fallen nicht unter die gesetzliche Mindestlohnpflicht. Während des Praktikums erhält dieser aber die gleichen Leistungsbezüge wie zuvor auch. De facto sind Praktika von bis zu drei Monaten also nahezu kostenneutral für den Arbeitgeber, sofern der anerkannte Asylbewerber Kunde des Jobcenters ist.
- Sogenannte Integrationskurse, die aus einem Orientierungskurs und Sprachkurs bestehen, werden von den lokalen Agenturen für Arbeit und Jobcentern bezuschusst. Für Deutschkurse, die ein Arbeitgeber anerkannten Asylbewerbern auf eigene Faust bietet, gibt es hingegen keine Zuschüsse. Wer anerkannten Asylbewerbern einen Lkw-Führerschein finanziert, kann sich dies in Ausnahmen finanziell fördern lassen – Einzelfall-Entscheidung.
- In puncto Versicherungen gelten bei der Beschäftigung von anerkannten Asylbewerbern die gleichen Regeln wie bei deutschen Mitarbeitern. Empfehlenswert ist aber der Abschluss einer Unfallversicherung für die Praktikanten.
- Arbeitgeber, die sich über die Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen informieren wollen, sollten sich im ersten Schritt über die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de informieren. Hilfestellung liefern außerdem Integrations-Fachkräfte in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern vor Ort. (eh)