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Allianz pro Schiene kritisiert Eisenbahn-Pläne des BMVI

09.12.2019 17:00 Uhr
Bahnübergang, Güterzug
Die Bundesregierung will mehr Verkehr auf der Schiene. Für Unverständnis sorgt jetzt, dass Bahnunternehmen künftig höhere Gebühren zahlen sollen
© Foto: David Young/dpa/picture-alliance

Mehreren Bahnverbänden, darunter Allianz pro Schiene, passen die neuen Pläne des Bundesverkehrsministeriums nicht. Einerseits will die Bundersregierung mehr Verkehr auf die Schiene bringen, andererseits sollen Bahnunternehmen jetzt mehr zahlen.

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Berlin. Allianz pro Schiene stellt sich gemeinsam mit weiteren Bahnverbänden gegen Pläne des Bundesverkehrsministeriums, Gebühren im Eisenbahnbereich anzuheben und neue Gebühren einzuführen. Stein des Anstoßes ist der Plan des Bundesverkehrsministeriums, die Eisenbahnunternehmen für Sicherheitskontrollen in einem deutlich stärkeren Umfang als bisher zahlen zu lassen. Zudem sollen laut Allinaz pro Schiene die Gebühren dafür erhöht werden. Vergleichbare Regelungen gäbe es im Straßenverkehr nicht, und sind dem Verband zufolge auch nicht vorgesehen. Wenn ein Autofahrer in eine Polizeikontrolle gerät, muss er für mögliche Verstöße gegen Sicherheitsauflagen geradestehen. Er muss aber nicht für die Polizeikelle und die Arbeitsstunden der Verkehrspolizisten und die Abnutzung des Dienstfahrzeugs bezahlen. Das aber will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von den Eisenbahnunternehmen verlangen, so Allianz pro Schiene.

In einem Schreiben vom September 2019 hatten die Bahnverbände Allianz pro Schiene, BAG-SPNV, Mofair, NEE, VCD, VDV, VPI und VDB sich an Verkehrsminister Andreas Scheuer gewandt. Sie hatten moniert, dass das BMVI von seinem Ansatz, Gebühren für „individuell zurechenbare Leistungen“ einiger Bundesbehörden zu erheben, nicht abgehen will und dadurch erheblich höhere Kosten des Bahnbetriebs drohen. Stattdessen forderten die Verbände, die gebührenpflichtigen Tatbestände als Teil der hoheitlichen Verwaltung aufzufassen, für die keine Gebühren erhoben werden – so wie es beim Straßenverkehr ist.

Allen Fällen ist gemeinsam, dass die Eisenbahnunternehmen keine Wahl haben, ob sie die „individuell zurechenbare Leistung“ der Bundesbehörden in Anspruch nehmen oder nicht, erklärt Allianz pro Schiene: Die Sicherheitsüberprüfung sei gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie erlösche die Betriebsgenehmigung des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen müssten genehmigt werden. Und auch Polizeiaufgaben können die Bahnunternehmen nicht selbst übernehmen.

Bundesregierung will eigentlich mehr Verkehr auf die Schiene bringen

„Wir begrüßen das Engagement der Bundesregierung für mehr Verkehr auf der Schiene, das sich auch im Haushalt 2020 ausdrückt, uneingeschränkt“, betonen die Präsidenten und Geschäftsführer der Verbände. „Allerdings macht es umso weniger Sinn, wenn dieselbe Bundesregierung neue Wettbewerbsnachteile für die Schiene schafft, die sie doch fördern möchte.“ (ja)

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KOMMENTARE


Heinrich Semmler

16.12.2019 - 14:03 Uhr

Wie nennt man das, wenn man anders handelt als man laut redet ??? Dafür gibt es mehrere Bezeichnungen, die zutreffend sind.!!!


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