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Änderungen des belgischen Mautsystems ab Januar

08.12.2017 14:31 Uhr
Änderungen des belgischen Mautsystems ab Januar
Bei der Maut in Belgien gibt es ab Januar einige Änderungen
© Foto: Viapass

In Belgien gilt es ab Januar 2018 gleich mehrere Änderungen bei der Maut zu beachten. Neben der Anpassung der Mauttarife in Teilen Belgiens kommen auch neue mautpflichtige Strecken hinzu.

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Brüssel. In Belgien müssen Transportunternehmer ab Januar 2018 einige Änderungen des Mautsystems beachten. Darauf weist der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN)  unter Berufung auf den belgischen Verband FEBETRA hin.

Ab Januar 2018 werden in der Region Wallonien demnach unter anderem die Mauttarife angepasst. In den Regionen Flandern und auf den Autobahnen von Brüssel ist zudem ein differenzierter Mautsatz für Euro-VI-Fahrzeuge geplant. Der Unterschied der Mauttarife zwischen Euro-V- und Euro-VI-Fahrzeugen soll dann einen Eurocent betragen. Die genauen Mauttarife sind nach Informationen des GVN noch nicht veröffentlicht worden.

Neue Mautstrecken und -fahrzeuge

In Flandern kommen ab Januar außerdem weitere mautpflichtige Strecken hinzu. Auf insgesamt sechs Streckenabschnitten fällt dann Maut an:

  • N14: von der Kreuzung R16 bis zur Kreuzung E34
  • N35: Deinze - Tielt
  • N35: Pittem (Kreuzung N50) bis zur Kreuzung N330
  • N42: von der Kreuzung N8 bis zur Grenze Wallonien
  • N43: von der Kreuzung N8 bis zur Kreuzung R4
  • N73: Heppen – Kinrooi (Kreuzung N762)

Wie bereits berichtet wird die Maut n Belgien ab kommendem Jahr auch auf Mini-Sattelzugmaschinen von 3,5 Tonnen oder weniger der Fahrzeugkategorie N1 ausgeweitet. Dies bedeutet, dass diese Fahrzeuge ab 1. Januar 2018 in Belgien mit einer On Board Unit ausgerüstet sein müssen.

Noch nicht endgültig beschlossen, aber nach Angaben des GVN wahrscheinlich ist die Einführung einer neuen Bußgeldstruktur bei Verstößen gegen das belgische Mautsystem. Derzeit wird bei jedem Mautverstoß unabhängig von der Art des Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro erhoben. Zukünftig das Bußgeld nach der Schwere des Verstoßes unterscheidlich hoch ausfallen, so dass bei leichteren verstößen auch ein egringeres Bußgeld möglich wäre. Einzelheiten liegen den Verbänden dazu derzeit noch nicht vor.

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