Minsk. In Weißrussland ist eine Änderung bei Straßentransporten auf Basis des TIR-Verfahrens in Kraft gesetzt worden. Die weißrussischen Zollbehörden akzeptieren ab sofort keine Carnet-TIR mehr, deren Zoll- und Steuerabgaben die Haftungsgrenze von 60.000 Euro übersteigen. Dies erfolge mit Bezug auf CCCU Artikel 201.1/Zollunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan, teilt die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) seinen Mitgliedern mit.
Bei der Ablehnung eines Carnet-TIR tragen die Zollbehörden laut IRU in das Feld „Für amtliche Zwecke“ auf den Blättern 1 und 2 folgende Anmerkung ein: „Refused with reference to Article 216.5 of the CCCU” („Verweigert mit Bezug auf Artikel 216.5 CCCU“). (mf)