Belgrad. Serbien tritt am 1. Februar 2016 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr bei. Darüber informierte jetzt Germany Trade & Invest, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Beitritt können Waren im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahrens zwischen Serbien und den 28 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz), der Türkei sowie Mazedonien, die das Abkommen bereits unterzeichnet haben, transportiert werden. Darüber hinaus bringt die Erweiterung wesentliche Vereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten, die im Handel zwischen den Vertragsparteien tätig sind.
Das gemeinsame Versandverfahren ermöglicht unter anderem die Verzollung am endgültigen Bestimmungsort anstatt zum Zeitpunkt des Grenzübertritts. Wer es nutzen will, muss eine in dem jeweiligen Land gültige Sicherheitsleistung hinterlegen, die nach Verfahrensabschluss wieder freigegeben wird. Wirtschaftsbeteiligte, die bereits eine Sicherheit (Einzel- oder Gesamtbürgschaft) für die Teilnahme an dem Verfahren hinterlegt haben, sollten zügig beim zuständigen Zollamt den Geltungsbereich ihrer Bürgschaftsbescheinigung ändern lassen. (ag)