Dresden. Unternehmen, die im Rahmen ihres Geschäfts auch Tätigkeiten ausüben, die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen, können die sogenannten EORI-Nummern zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten seit knapp einem Monat auch elektronisch beantragen, ändern oder beenden. Dies funktioniert über den neuen Internetbeteiligtenantrag (IBA) des Informations- und Wissensmanagements Zoll (IWM) unter der Adresse: www.internetbeteiligtenantrag.zoll.de/iba/
Bislang mussten den Empfänger beim Import, Versender und Subunternehmer beim Export sowie Anmelder und dessen Vertreter sowohl Erstanträge als auch Änderungs- und Zusatzanträge per Fax oder Post an das IWM in Dresden senden. Etwa bei Änderung der Unternehmensdaten, des Ansprechpartners im Unternehmen oder der Meldung neuer Niederlassungen.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) macht darauf aufmerksam, dass die Antragstellung über das Online-Formular die Übermittlung des entsprechenden Ausdrucks per Fax oder Post nicht überflüssig macht. Vielmehr muss der elektronische Antrag nach Übermittlung ausgedruckt, rechtskräftig unterschrieben und dem IWM in der bekannten Weise per Fax, Post oder als E-Mail-Anhang übermittelt werden. (ag)