Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 28. Januar 2015 dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) mitgeteilt, dass die Verwendungsnachweise (Auszahlungsformulare) für die Ausbildungsförderung der Förderperiode 2014 auf der Internetseite des BAG abrufbar sind.
Die Teilverwendungsnachweise sind jeweils innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres für die absolvierten Ausbildungsmonate des vorangegangenen Kalenderjahres vorzulegen. Der letzte Teilverwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Ausbildungsende vorzulegen.
Die Vorlagefrist für den 1. Teilverwendungsnachweis endet am 31. März 2015.
Hier können die Formulare heruntergeladen werden.