Kassel. Auf dem Weg vom Frankfurter Flughafen in Richtung Norden müssen viele Flugzeuge künftig eine andere Route nehmen als bisher. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kippte am Dienstag überraschend die sogenannte Südumfliegung. Die Richter gaben acht Kommunen und fünf Privatleuten aus Hessen und Rheinland-Pfalz Recht. Die Route sei rechtswidrig, sie verletze die Kläger in ihren Rechten, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Thürmer. Die Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: 9 C 323/12.T).
Bis zu 150 der rund 700 täglichen Starts vom Frankfurter Flughafen sind von der Entscheidung betroffen. Die Südumfliegung war für Flugzeuge mit Zielen im Norden eingeführt worden – um Regionen im Westen des Flughafens zu entlasten, aber auch, damit sich startende Flugzeuge nicht in die Quere kommen. Die Maschinen fliegen dazu nach dem Start zunächst eine weite Südkurve, um erst in größerer Höhe nach Norden abzudrehen.
Einige Kommunen im Rhein-Main-Gebiet sehen sich dadurch stärker belastet. Die Südumfliegung sei nur zustande gekommen, weil die Alternative nicht genug beachtet worden sei, sagte Klägeranwalt Bernhard Schmitz. Das beklagte Bundesamt für Flugsicherung argumentierte jedoch, das derzeitige Verfahren sei deutlich sicherer.
Die Festlegung auf die Südumfliegung beruht nach Auffassung des Gerichts „teilweise auf einem Ermittlungsdefizit“. Die Route habe Schwachstellen, sagte die Richterin. Der Senat habe nicht erkennen können, dass diese „in absehbarer Zeit“ zu beheben seien. Bei diesem Kenntnisstand sei es nicht auszuschließen, dass es bei der Entscheidung, welchen Weg die Flugzeuge nehmen sollen, zu einer anderen Variantenauswahl gekommen wäre. Um Lärm ging es bei der Entscheidung nicht.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Ob es danach nun besser wird für die betroffenen Kommunen, bleibt deshalb offen. „Damit ist nicht gesagt, dass es zu keinem ähnlichen Verfahren kommen wird. Irgendwo werden die Flugzeuge fliegen müssen“, betonte die Richterin.
Der Vertreter der unterlegenen Flugsicherung sagte, die Urteilsgründe müssten zunächst geprüft werden, um zu entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Dafür seien nach Zustellung des Urteils vier Wochen Zeit. Bis da VGH-Urteil rechtkräftig wird, kann es noch Monate dauern. Das beklagten Bundesamt für Flugsicherung kann gegen die Nichtzulassung der Revision nämlich Beschwerde einlegen. (dpa/ag)