Berlin. Der Bundestag hat das deutsche Exportrecht vereinfacht, die Strafen für verbotene Waffenlieferungen aber verschärft. Eine entsprechende Reform des Außenwirtschaftsrechts wurde am Donnerstagabend im Parlament mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP verabschiedet. Ziel der Reform ist es laut Bundeswirtschaftsministerium, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu vereinfachen und das Außenhandelsrecht zu entschlacken. Deutsche Sondervorschriften, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen, würden aufgehoben.
Die Gesetzesnovelle soll unter anderem den bürokratischen Aufwand bei Exportgenehmigungen verringern – vor allem bei „Dual Use“-Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Die Einschränkungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern bleiben jedoch unangetastet, und die Strafen bei Verstößen werden sogar angehoben: Bei Waffenexporten in Länder, für die ein Embargo gilt, steigt das mögliche Strafmaß zum Beispiel von fünf auf zehn Jahre Haft. (dpa)
Vereinfachung von Exporten beschlossen
Im Interesse der Unternehmen hat die Bundesregierung die Regelungen des Außenwirtschaftsrechts gestrafft und lesbar gemacht.