Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kann nicht abschätzen, ob es noch in diesem Jahr über die Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne der Elbe entscheiden wird. Vor einer erneuten mündlichen Verhandlung müssten noch mehrere Schritte absolviert werden, teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig mit. Gegenwärtig laufe seit eineinhalb Jahren das Verfahren, mit dem die Mängel des Planfeststellungsbeschlusses behoben werden sollen. Die notwendige Planungsergänzung sei für Ende März angekündigt.
Danach müssten die Kläger Gelegenheit erhalten, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Erst dann könne das Gericht abschätzen, ob es noch im Jahr 2016 zu einer erneuten mündlichen Verhandlung komme.
Wirtschaft und Senat in Hamburg wollen die Elbe so ausbaggern, dass Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter Europas zweitgrößten Containerhafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können. (dpa)