Frankfurt/Main. Wenn ein Arbeitnehmer heimlich ein Personalgespräch mitschneidet, kann ihm fristlos gekündigt werden. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) hervor. Im konkreten Fall handelte es sich um ein Gespräch mit Vorgesetzten und dem Betriebsrat nach Vorwürfen gegen den Arbeitnehmer, er habe Kollegen beleidigt und eine Kollegin verbal bedroht. Der Mann gab an, er habe nicht gewusst, dass eine Ton-Aufnahme verboten war, sein Smartphone habe offen auf dem Tisch gelegen. Doch das LAG wies seine Kündigungsschutzklage wie schon die Vorinstanz ab.
Der Mann hatte den Angaben zufolge schon einige Monate zuvor einen Teil seiner Kollegen in einer Mail an Vorgesetzte als „Low Performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet und war deshalb abgemahnt worden. Von dem heimlichen Mitschnitt erfuhr der Arbeitgeber einige Monate nach dem Gespräch und kündigte fristlos - berechtigt, wie das LAG befand. Denn heimliches Mitschneiden verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer.
Dies überwiege auch die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes von 25 Jahren. Er hätte darauf hinweisen müssen, dass die Aufnahmefunktion aktiviert war. Zudem sei das Arbeitsverhältnis bereits durch die E-Mail beeinträchtigt gewesen, mit der der Mann seine Kollegen beleidigt hatte.
Hessisches Landesarbeitsgericht
Urteil vom 23.08.2017
Aktenzeichen 6 Sa 137/17