Hamburg/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Anwohnern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte der 7. Senat am Dienstag in Leipzig. Die Planungen litten nicht an Mängeln, die zulasten der Kläger gehen. Damit sind nun sämtliche der ursprünglich zwölf Klagen gegen die Elbvertiefung abgearbeitet.
Die Grundstücksbesitzer hatten geltend gemacht, dass die Auswirkungen der neunten Flussvertiefung von den Planern nicht korrekt beurteilt wurden. Sie hatten unter anderem zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Überflutung und einen Ausgleich möglicher Schäden gefordert.
Dem folgten die Richter nicht. Weder gefährde die Elbvertiefung die Standsicherheit des Elbhangs, noch seien die Lärmprognosen zu beanstanden. Auch der Standort eines 70 Meter hohen Leuchtfeuers sei frei von Abwägungsmängeln gewählt worden, sagte der Vorsitzende Richter.
Im November hatte das Gericht Klagen der Kommunen Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern abgewiesen. Im Februar hatten die Richter im großen Umweltverfahren den Planfeststellungsbeschluss für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Sie hatten einzelne naturschutzrechtliche Mängel gesehen - etwa beim Schutz der seltenen Pflanze Schierlings-Wasserfenchel. Diese Mängel hielt das Gericht allerdings für heilbar. In Hamburg wird seitdem an ergänzenden Planungen gearbeitet. (dpa)