Auch wer als Fußgänger unter Alkoholeinfluss auffällt, kann nach dem Verwaltungsgericht Mainz seinen Führerschein verlieren. Mit einer Blutalkoholkonzentration von 3,0 Promille hatte ein Mann auf einem Fest randaliert. Er war von den Ordnungsbehörden zunächst ins Krankenhaus und dann in eine Klinik gebracht worden. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte daraufhin eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um zu klären, ob Alkoholmissbrauch vorlag. Der Betroffene verweigerte die MPU. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen.
Wenn jemand mehr als 1,6 Promille im Blut hat, gebe es Anlass für den Verdacht einer Gewöhnung, die auf regelmäßigen Konsum schließen lasse, argumentierten die Richter. Insofern bestehe Grund zur Sorge, dass der Betroffene unter Alkoholeinfluss auch am Straßenverkehr teilnimmt – zum Beispiels, um zur Arbeit zu kommen. (ctw)
Urteil vom 10.07.2012
Aktenzeichen: 3 L 823/12