Berlin. Im Zuge der Umgestaltung der Verkehrszentralregister (demnächst: Fahreignungsregister) plant das Bundesverkehrsministerium, einige Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften auch mit einem Punkt zu bewerten. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben in einer Mitteilung hin. Betroffen wären der Verlader und Fahrzeugführer in Verbindung mit Paragraf 29 (1) der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und der Beförderer in Verbindung mit Paragraf 19 (2) Nr. 6, 15 und 17 der GGVSEB.
Zur Begründung wird laut der IHK die Parallelität angeführt, dass die GGVSEB mit Geldbuße bedrohte Handlungen enthält, die zum Teil auch Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind. Es sei unverständlich, dass eine Zuwiderhandlung bei nicht ausreichender Ladungssicherung von Nicht-Gefahrgut im Register als StVG-Delikt erfasst wird, aber ein Ladungssicherungsverstoß bei Gefahrguttransporten wegen einer Spezialvorschrift zwar geahndet, aber nicht in das Register eingetragen wird, weil die Rechtsgrundlage dafür fehle.
Die IHK Schwaben bittet dazu um Meinungsäußerungen unter der E-Mail-Adresse standortpolitik@schwaben.ihk.de. Die Kammer will diese eventuell in eine Stellungnahme gegenüber dem Ministerium einbauen. (gg/gh)
Gefahrgutverstöße sollen Punkte in Flensburg bringen
Von den Plänen des Bundesverkehrsministeriums wären Verlader, Fahrzeugführer und Beförderer betroffen
Peter Wirth