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Frankreich: Alkoholtestgerät auch im LKW Pflicht

26.06.2012 16:41 Uhr
Frankreich: Alkoholtestgerät auch im LKW Pflicht
Elektronischer Alkoholtester
© Foto: ddp/David Hecker

Ab 1. Juli gilt in Frankreich eine neue Mitführpflicht von Alkoholtestgeräten in Kraftfahrzeugen. Strafmandat droht am 1. November.

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Paris. Ab 1. Juli gilt in Frankreich eine neue Mitführpflicht von Alkoholtestgeräten in Kraftfahrzeugen. Diese Regelung gilt für Personenkraftwagen ebenso wie für Lastkraftwagen, wie das französische Verkehrsministerium der VerkehrsRundschau bestätigte. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge mit nur zwei oder drei Rädern und nicht mehr als 50 Kubikzentimetern. Die mitzuführenden Einmal-Alkoholschnelltester zum Reinpusten müssen unbenutzt sein (Verpackung nicht aufgebrochen) und das französische NF-Kennzeichen tragen. Die Schnelltester sind ab 1,50 Euro im Internet, in französischen Apotheken, Tankstellen und Diskotheken erhältlich. In Deutschland sollen die Alkoholtester nach NE-Norm ab Herbst erhältlich sein.

Strafmandat ab 1. November

Ein Strafmandat in Höhe von 11 Euro wird bei Kontrollen im Falle nicht mitgeführter Tests erst ab 1. November erhoben. Die neue Pflicht gilt auch für Fahrten mit dem Mietwagen und ausländische KFZ. Als auflagenkonform gelten auch elektronische Testgeräte (rund 100 Euro) sowie fest im Fahrzeug eingebaute Alkoholtester mit automatischer Motorblockierung.

Mit der neuen Regelung will die französische Regierung die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle reduzieren. Autofahrer sollen nach Alkoholgenuss vor Fahrbeginn mit dem Atemtest ihren Alkoholgehalt im Blut bestimmen. Nach dem Reinblasen in die Teströhre steht das Ergebnis in zwei Minuten fest. Der ADAC zweifelt die Genauigkeit der Einmaltester aber an. Genauer seien elektronische Geräte. Die Promillegrenze liegt wie in Deutschland in Frankreich bei 0,5. (jb/ak) 

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KOMMENTARE


Manfred Schuler

30.06.2012 - 18:52 Uhr

Als generelle und willkürliche Bevormundung des Bürgers sehe ich, als Akoholgegner, diese neue Bestimmung der französischen Behörden. Schon ab rund 30 Grad Celsius werden die Einmaltestgeräte unbrauchbar und wenn man denn bei geparkten Fahrzeugen im Sommer eine normale Innentemperatur von 30 bis 55 Grad messen kann, so sind diese Messgereäte schon in wenigen Urlaubstagen unbrauchbar. Dies zeigt uns aber auch, dass in anderen Länder eine starke Herstellerlobby tätig ist, oder besser gesagt am Werke ist.


walter

17.07.2012 - 09:07 Uhr

Frankreich verdient noch nicht genug an den Auto- bzw. LKW-Fahrern. Das gilt bestimmt nur für die Ausländer. Was passiert denn, wenn die Einmaltestgeräte unbrauchbar sind?


Fernfahrer

27.07.2012 - 13:17 Uhr

Die Schnelltester sind laut Artikel ab 1,50 Euro im Internet, in französischen Apotheken, Tankstellen und Diskotheken erhältlich. Wo sind diese so einfach und zu dem Preis zu besorgen? Sind diese Einweg-Alkoholtester für Frankreich mit der französischen NF-Norm zertifiziert und tragen das Haltbarkeitsdatum (3 Jahre)? Nach meinen Recherchen sind im Internet Einweg-Alkoholtester zu bekommen, die man in Frankreich "angeblich bis Oktober 2012 legal verwenden kann". Bezahlt man Strafe, wenn man Einweg-Alkoholtester dabei hat, die nicht zertifiziert sind und nicht die französiche NF-Norm haben? Wer hat hierzu Informationen?


Dirk Wendland

08.08.2012 - 12:28 Uhr

Und wenn diese Alkoholtester auch noch mit Kaliumdichromat gefüllt sind, reagieren diese auch, wenn man Apfelsaft getrunken hat. Ganz zu Schweigen davon, daß dieses Kaliumdichromat seht giftig ist und man es nicht einfach über den Hausmüll entsorgen darf!! Die deutsche Polizei hatte das schon vor vielen Jahren erkannt und auf elektronische Geräte umgestellt. Schönen Gruß also nach Frankreich!


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