Die KFZ-Haftpflichtversicherung darf durch einen Dritten verursachte Schäden nach eigenem Ermessen regulieren. Gegebenenfalls muss der Versicherte dabei eine Höherstufung der zu zahlenden Prämie hinnehmen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf liegt nur dann eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht auf die Interessen des Versicherungsnehmers vor, wenn der Versicherer eine vollkommen unsachgemäße Entscheidung trifft.
Die Versicherer regulierte in dem verhandelten Fall den Unfallschaden zu 50 Prozent, weil beide Fahrer der jeweiligen Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren. Zeugen gab es nicht. Der Versicherungsnehmer hatte zwar erhebliche Zweifel angemeldet, den Unfall verursacht zu haben, konnte dies aber nicht beweisen. Hier ging es um 630,00 Euro. (ctw)
Amtsgericht Düsseldorf
Urteil vom 17.10.2011
Aktenzeichen: 47 C 6137/11