Essen. Viele Rechtsschutzversicherer wollten in den vergangenen Monaten die Kosten für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Fahrzeughersteller Volkswagen und einzelne Autohäuser nicht übernehmen. Das Landgericht Essen hat nun entschieden, dass ein Rechtschutzversicherer den Wunsch eines Kunden auf eine Kostenübernahme bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung nicht ablehnen kann. Anders als behauptet sahen die Richter keine Mutwilligkeit bei der Klage gegeben. In dem Fall war der Rechtsschutzversicherer der Ansicht gewesen, dass ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kostenaufwand und Erfolg der Klage bestünde, und hatte keine Deckungszusage gegeben. Das Gericht gab dem betroffenen Autobesitzer aber Recht. (ctw/ag)
Urteil vom 18.05.2016
Aktenzeichen 18 O 68/16