Bamberg. Hat ein Autofahrer nur etwas mehr als erlaubt getrunken, droht ihm trotzdem ein Fahrverbot. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Der Betroffene war mit 0,54 Promille Blutalkoholkonzentration erwischt worden. Aus dem Straßenverkehrsgesetz ergibt sich aber, dass ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ein einmonatiges Fahrverbot anzuordnen ist. Das Amtsgericht wollte wegen der geringen Überschreitung von einem Fahrverbot absehen und im Gegenzug eine höhere Geldbuße als üblich aussprechen. Dies verweigerte das Oberlandesgericht. Es handele sich um eine absolute Grenze, argumentierten die Richter. (ctw)
Beschluss vom 29.10.2012
Aktenzeichen 3 Ss OWi 1374/12