Berlin. Falschparker werden bald empfindlicher zur Kasse gebeten. Der Bundesrat stimmte einer Änderung der Bußgeld-Verordnung am Freitag mit zahlreichen Änderungen zu. Bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit sollen die Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro nach mehr als 20 Jahren um je 5 Euro steigen. Auch Autofahrer, die keine Rücksicht auf Radler nehmen, werden stärker zur Kasse gebeten. Die Neuregelungen sollen zum 1. April in Kraft treten.
Hintergrund der Bußgeld-Erhöhungen sind Wünsche der Länder, da die jetzigen Sanktionen keine vorbeugende Wirkung mehr hätten. So zahlen viele Autofahrer keine Parkgebühr und nehmen lieber das Risiko eines relativ geringen Verwarngeldes in Kauf. Die Falschparker-Sätze sind seit 1990 unverändert.
Beim Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sollen künftig 10 statt bisher 5 Euro fällig werden. Je 5 Euro teurer werden auch längere Parkzeitüberschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro soll weiterhin gelten, wenn es um Verstöße wie das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen geht. Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Wagen einen Schutzstreifen für Radler blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.
Die Neuregelungen sehen auch eine höhere Geldbuße für LKW vor, die gegen ein ausgeschildertes Fahrverbot verstoßen. Sie soll von 20 auf 75 Euro steigen. (dpa/bw)