Bamberg. Auch wenn ein Autofahrer nur geringfügig mehr Promille im Blut hat als erlaubt, droht ihm trotzdem ein Fahrverbot. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Der Betroffene war mit 0,54 Promille Blutalkoholkonzentration erwischt worden. Aus § 25 a Straßenverkehrsgesetz ergibt sich, dass bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 und mehr ein einmonatiges Fahrverbot anzuordnen ist.
Das Amtsgericht wollte wegen der geringen Überschreitung bei einer Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot absehen. Dies verweigerte das Oberlandesgericht. Es handele sich um eine absolute Grenze, wegen der Schwere der Pflichtverletzung sei auch bei einer geringen Überschreitung am Fahrverbot festzuhalten. (ctw)
Beschluss vom 29.10.2012
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 1374/12