München. Ist jemand dienstlich mehr als eine Woche im Ausland unterwegs, dann kann er private Telefonkosten steuerlich geltend machen. Das entschied nun der Bundesfinanzhof. Geklagt hatte ein Marinesoldat im Auslandseinsatz, der 252 Euro Telefonkosten für private Telefonate am Wochenende mit der Lebensgefährtin und der Familie geltend machen wollte. Dies durfte er schließlich.
Denn bei einem mehr als eine Woche dauernden Auslandsaufenthalt kann man auch die notwendigen privaten Dinge nicht mehr ohne solche Telefonate regeln. Die Kosten können als beruflicher Mehraufwand geltend gemacht werden, obwohl sie grundsätzlich als Kosten der privaten Lebensführung keine steuerliche Bedeutung hätten. (ctw)
Urteil vom 12.12.2012
Aktenzeichen: VI R 50/10