München. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte vergangene Woche eine Einigung im Streit um die Unternehmensbesteuerung und das steuerliche Reisekostenrecht erzielen. Somit ist der Weg frei für die mittelstandsfreundliche Verdopplung des Verlustrücktrags. Bei der Unternehmensbesteuerung soll im Rahmen der Verlustverrechnung die Höchstgrenze für den Verlustrücktrag von 511.500 Euro auf eine Million Euro angehoben werden, bei zusammen veranlagten Eheleuten von 1.023.000 Euro auf zwei Millionen Euro. Diese Neuregelung soll erstmals für ab 2013 entstehende Verluste gelten.
Auch beim Reisekostenrecht sind Änderungen vorgesehen. Sie sollen allerdings erst 2014 greifen. Im Gesetzentwurf ist der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ durch „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt worden. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sollen demnach künftig mit der Entfernungspauschale abgegolten werden. Pro Arbeitsverhältnis soll jeder Arbeitnehmer nur eine erste Tätigkeitsstätte haben dürfen. Der Arbeitgeber kann voraussichtlich auch bestimmen, dass ein Mitarbeiter gar keine erste Tätigkeitsstätte besitzt. Zum Beispiel, wenn jemand immer an verschiedenen Orten tätig ist.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem neue Pauschalen bei beruflich veranlassten Verpflegungskosten-Mehraufwendungen vor. Demnach wird für den An- und Abreisetag bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit – unabhängig von der Mindestabwesenheitszeit – künftig eine einheitliche Pauschale von jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt. Bei Dienstreisen ohne Übernachtung und einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden sollen die Verpflegungspauschalen zum Beispiel von bisher sechs auf zwölf Euro steigen. Der Bundesrat befürchtet aber steuerliche Mindereinnahmen und fordert, die steuerfreien Spesen zu senken.
Nach der Einigung im Vermittlungssauschuss, müssen Bundestag und Bundesrat den Vorschlag über das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts noch zustimmen. Das geschieht allerdings erst im Frühjahr nächsten Jahres. (ag)