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LKW-Fahrer sollen ein Toiletten-Tagebuch führen

03.01.2013 09:42 Uhr
LKW-Fahrer sollen ein Toiletten-Tagebuch führen
Laut dem Bundesfinanzministerium müssen LKW-Fahrer künftig jeden kostenpflichtigen Klogang für die Steuererklärung aufzeichnen.
© Foto: Markus Benk/dapd

Steuererklärung: Laut dem Bundesfinanzministerium müssen LKW-Lenker künftig jeden Toilettengang und jede Dusche in einem Fahrtenbuch nachweisen.

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Berlin. Die Kosten für den Toilettengang und das Duschen an Autobahnen können LKW-Fahrer ab sofort nicht mehr pauschal in der Steuererklärung ansetzen, meldete die „Süddeutsche Zeitung“. Viele Finanzämter hatten bisher eine Pauschale von fünf Euro für die täglichen „Reisenebenkosten“ der LKW-Fahrer akzeptiert. Der Bundesfinanzhof hatte vergangenen März sogar noch erklärt, dass dieser Betrag „durchaus akzeptabel“ sei.

Dieser Praxis hat das Bundesfinanzministerium jetzt aber einen Riegel vorgeschoben. In einem zweiseitigen Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder legt das Ministerium fest, wie die rund 1,5 Millionen LKW-Fahrer in Deutschland künftig ihre Kosten für den Klogang und das Duschen ansetzen müssen.

Demnach müssen Fahrer eine Art Toilettenbuch führen, in dem sie jeden kostenpflichtigen Klogang und jedes Duschen inklusive Kosten aufschreiben und möglichst alle Belege dafür sammeln. Zudem sollen die Fahrer alle eventuell erhaltenen Wert-Bons von den Beträgen abziehen. Daraus berechnet das Finanzamt dann einen Durchschnittswert, der für jeden Fahrtag in die Steuererklärung eingeht. (mo)

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KOMMENTARE


HP

03.01.2013 - 15:35 Uhr

Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang eine transportable Waage sowie einen Flüssigkeit-Mengenzähler mitzuführen, um die genauen fäkalen Mengen festzuhalten. Die Geräte müssen selbstredend geeicht sein. Denn mit Sicherheit fällt unseren Finanzbeamten in ein paar Jahren ein, dass die Mengen genau nachzuweisen sind, natürlich nachträglich. Ansonsten fehlen mir bald einfach die Worte, aber alles wird gut, hoffentlich!


Schisser

03.01.2013 - 15:55 Uhr

Respekt, auf solche Ideen muss man erstmal kommen!


Deka 1803

03.01.2013 - 17:18 Uhr

Schilda lässt grüßen! Die Fahrer führen in Zukunft je nach Verdauung und Sauberkeit der Ladestellen 2 Stunden pro Tag das Toilettenbuch zuzüglich 3 Stunden pro Tag Suchzeit für den Parkplatz zwecks Einhaltung der Lenkzeiten, diese Zeiten werden selbstverständlich den Lenk- und Arbeitszeiten zugerechnet. Anders ausgedrückt: Die Fahrer können zukünftig nicht mehr das Betriebsgelände verlassen ohne gegen irgendwelchen Vorschriften zu verstoßen. Auf welche abstrusen Ideen kommen die " Finanzfachleute " dieses Staates noch?


Jürgen Auth

03.01.2013 - 19:04 Uhr

Dass sowas mehr Steuereinnahmen bringt, ist im Prinzip nicht schlecht. Allerdings müssen wir dafür wahrscheinlich mehr Verwaltungsfuzzis durchfüttern, als die Sache wert ist. Da gibt es nur eine Möglichkeit: Flucht nach vorne! Also schlagt das Finanzamt mit seinen eigenen Waffen: Es müssen tausende Anfragen losgetreten werden, nach welchem Modus ein Toilettengang berechnet werden soll. Da ja ein Mensch seine Energie teilweise im privaten Bereich verbraucht und teilweise für die Arbeit, wäre es zu klären, wieviel Prozent eines Toilettengangs als "Dienstschiss" und als "Privatschiss" zu werten ist. Wobei der Energieverbrauch natürlich von der Tätigkeit abhängt. So wäre also zum Beispiel der Nahverkehr anders zu bewerten als der Fernverkehr. Und dann der Werksverkehr mit vorübergehender Tätigkeit im Lager...


Charly Beck

03.01.2013 - 22:49 Uhr

Diese Bürokraten werden immer bekloppter!


S.Zimmermann

04.01.2013 - 20:16 Uhr

Faschings- oder Aprilscherz?


Peter Hossner

07.01.2013 - 13:05 Uhr

Deutlicher kann man eine Bankrotterklärung der Finanzpolitik nicht formulieren!


Merda

08.01.2013 - 11:01 Uhr

Das ist einer von vielen Gründen warum Sie sich von mir aus ihre "merde" selbst fahren können und dann noch zu den Hungerlöhnen, nein danke!


hans birkart

10.01.2013 - 18:47 Uhr

Der Fahrer ist immer der Doofe, egal was er alles tut und macht oder auch nicht: Er ist immer der Doofe!


Daniel Richter

13.01.2013 - 11:59 Uhr

Dieses Schreiben habe ich mal jetzt an mein Finanzamt geschickt. Sehr geehrte Damen und Herren! Wie aus den Medien zu entnehmen ist muss ich als Berufskraftfahrer jetzt ein sogenanntes Toilettentagebuch führen um meine menschlichen Bedürfnisse und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen zu beweisen. Es mutet doch recht seltsam an das die Behörden der Ansicht sind, das eine Pauschale von 5 Euro täglich zu hoch sei aber gleichzeitig 24 Euro Spesen für ausreichend hält um in Deutschland auf den Autobahnen gesund zu leben. Es ist im höchsten Maße gefährlich hungrig einen 40-Tonner zu steuern aber leider ist dies jeden Tag so, weil sich der Berufskraftfahrer von heute essen und trinken sowie den Gang zur Toilette und Dusche nicht mehr leisten kann. Wie muss dieses Toilettentagebuch jetzt geführt werden? Welche Formen müssen gewahrt werden? Wie kann ich im einzelnen die Zeiten und Beträge rechtsgültig nachweisen? Muss ich eine Mehrwertsteuer auf mein “Geschäft” entrichten und wenn ja den vollen Satz oder ermäßigt? Sollte ich das ganze mit dem elektronischen Fahrtenbuches meines Navigon koppeln? Wird es in absehbarer Zeit eine Softwarelösung für die Berechnung geben oder ist eine sogenannte Toilettenapp für Berufskraftfahrer Planung? Sie sehen, Fragen über Fragen und ich hoffe auf eine rasche Beantwortung derselben.


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