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Notorisches Falschparken kann Führerschein kosten

20.10.2015 12:50 Uhr
Notorisches Falschparken kann Führerschein kosten
Wer immer wieder falsch parkt, muss nicht nur mit einem Knöllchen rechnen - sondern im Extremfall auch mit dem Entzug dre Fahrleraubnis
© Foto: Picture Alliance/dpa/Arno Burgi

Insgesamt 150 Mal hatte ein Verkehrsteilnehmer in sechs Jahren falsch geplant. Jetzt musste er seine Fahrerlaubnis abgeben.

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Mannheim. Über 150 Mal in sechs Jahren falsch geparkt: Auch aus diesem Grund kann einem unbelehrbaren Verkehrssünder der Führerschein entzogen werden, wie aus einer erst am Freitag der breiteren Öffentlichkeit bekanntgewordenen Entscheidung des in Mannheim ansässigen Verwaltungsgerichtshofs hervorgeht. Der Mann parkte besonders häufig im Halteverbot, auf Gehwegen, auf Stellplätzen für Behinderte oder in zweiter Reihe. Das nahm die Führerscheinstelle in Stuttgart zum Anlass eine medizinisch-psychologische Begutachtung anzuordnen. Doch der Mann weigerte sich, zum sogenannten Idiotentest zu gehen. Die Konsequenz: Der Führerschein wurde eingezogen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte das Vorgehen der Behörde. Die Beschwerde des Mannes dagegen lehnte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof ab. Zwar dürfe der Führerschein nur bei gravierenden Verstößen eingezogen werden. Würden aber Tatsachen bekannt, die Bedenken an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründeten, könne ein entsprechendes Gutachten verlangt werden. Der Mann habe sich bewusst und gewollt viele Jahre lang über die Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinweggesetzt. Weigere sich der Autofahrer das Gutachten beizubringen könne der Führerschein eingezogen werden, urteilte der Verwaltungsgerichtshof. (dpa/sno)

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