Berlin. Entleiht ein Arbeitgeber für sein Stammpersonal seine Arbeitnehmer bei einer Leiharbeitsfirma, wird nach einer gewissen Zeit ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Arbeitnehmer begründet. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Im konkreten Fall nahm der Entleiher Leiharbeitnehmer einer konzerninternen Entleiherfirma in Anspruch und besetzte mit diesen Arbeitskräften auch Stammplätze in seinem Betrieb. Die Stellen wurden dauerhaft besetzt. Nach Auffassung des Gericht wurden bei dieser Struktur Lohnkosten missbräuchlich gesenkt und Kündigungsschutzvorschriften umgangen. Deshalb, so die Schlussfolgerung, sei ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher entstanden.
Urteil vom 09.01.2013
Aktenzeichen 15 Sa 1635/12