Berlin. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Elstam-Verfahren anmelden und die ab 1. Januar 2013 gültigen elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (Elstam) abrufen. Und das, obwohl Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2013 noch nicht verabschiedet haben. Darauf weist jetzt das Bundesfinanzministerium (BMF) hin. Den Einstiegszeitpunkt in das Elstam-Verfahren könne man innerhalb dieses Jahres eigenständig wählen. Ebenso könnten Arbeitgeber selbst bestimmen, ob sie mit allen Beschäftigten gleichzeitig, oder zunächst nur mit einem Teil in das Elstam-Verfahren einsteigen.
Für größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigten) empfiehlt die Finanzverwaltung einen stufenweisen Einstieg in das Verfahren. Die Elstam müssen jedoch spätestens mit der Dezemberabrechnung 2013 angewendet werden. Bis zur Umstellung gelten die vorliegenden Papierbescheinigungen (Lohnsteuerkarte, Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen weiter fort. Weitere Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bietet das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung.
Mit dem Einstieg in das Elstam-Verfahren sollten Arbeitgeber sowie deren Beschäftigte laut BMF die Merkmale für den Lohnsteuerabzug genau prüfen. Denn durch die Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte könnten sich Fehler einschleichen. Ergeben sich Abweichungen, kann allerdings bis zu sechs Monate weiter nach den bisherigen Papierbescheinigungen abgerechnet werden. Zum Beispiel entfallen die bisher bescheinigten Freibeträge, wenn diese bis zum Einstieg des Arbeitgebers für 2013 bisher noch nicht neu beantragt wurden. (ag)