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Urteil: Haftung beim Spurwechsel

11.06.2013 17:57 Uhr
Urteil: Haftung beim Spurwechsel
In dem verhandelten Fall ging es um einen Auffahrunfall an einer Ampel.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Michael Kappeler

Wer sich an einer Ampel falsch einordnet und daraufhin die Fahrspur wechselt, den trifft bei einer Kollision nach dem Anfahren überwiegend die Schuld.

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Hamm. Wer sich an einer Ampel falsch einordnet und daraufhin noch die Fahrspur wechselt, indem er in eine Lücke vor einem LKW fährt, den trifft bei einer Kollision nach dem Anfahren überwiegend die Schuld. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Streitfall hatte sich ein Porsche-Fahrer zuerst auf der Rechtsabbiegerspur befunden, war dann aber auf die Linksabbiegerspur gezogen. Dazu hatte er eine kleine Lücke vor einem LKW genutzt und war damit in dessen toten Winkel gefahren. Beim Anfahren hatte der LKW- Fahrer ihn übersehen.

Der PKW-Fahrer haftete zu 70 Prozent für den entstanden Schaden, da er sich nicht mit dem LKW-Fahrer über den Fahrstreifenwechsel verständigt hatte. Doch auch der LKW-Fahrer war in der Verantwortung. Er hätte in den gesonderten Spiegel schauen müssen, um sich über eine freie Fahrt zu vergewissern, urteilten die Richter. (tra)

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