Karlsruhe. Stellt der Geschäftsführer eine finanzielle Schieflage der GmbH fest, ist er unter Umständen verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Fehlen dem Geschäftsführer hierzu die erforderlichen Kenntnisse, muss er sich fachlich kompetent beraten lassen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil.
Hat der Geschäftsführer nicht die persönlichen Kenntnisse, um zu prüfen, ob die Stellung eines Insolvenzantrags tatsächlich erforderlich ist, so muss er sich bei einer fachlich qualifizierten Person Rat holen. Hierzu hat er die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft vollständig darzulegen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Insbesondere hat er aber nicht nur die Pflicht, unverzüglich einen entsprechenden Überprüfungsauftrag zu erteilen, sondern muss auch auf die zügige Vorlage eine Prüfergebnisses hinwirken, um dann den Insolvenzantrag umgehend zu stellen. Vernachlässigt er diese Pflichten, haftet er dem Insolvenzverwalter gegenüber bezüglich Zahlungen, die er trotz Schieflage geleistet hat. (ctw)
Urteil vom 27.03.2012
Aktenzeichen II ZR 171/10