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Urteil: Drogenkonsum ist ein Kündigungsgrund

07.09.2012 09:00 Uhr
Urteil: Drogenkonsum ist ein Kündigungsgrund
Selbst wer nur nach Dienstschluss kifft, gefährdet möglicherweise seinen Job.
© Foto: Fotolia/Richard Villalon

Wer in seiner Freizeit ab und zu einen Joint durchzieht, kann entlassen werden, sofern später ein Sicherheitsrisiko bei der Ausübung seiner Arbeit besteht.

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Berlin. In der Freizeit konsumierte Drogen können eine Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen, weil hieraus ein Sicherheitsrisiko entstehen kann. So entschied das Arbeitsgericht Berlin. Bei einem Gleisbauer wurde festgestellt, dass er erhöhte Cannabinolwerte hatte, woraufhin seitens des Betriebsarztes Sicherheitsbedenken angemeldet wurden.

Zwar war die Kündigung zunächst unwirksam, weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt war. Allerdings wurde der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt, da er im sicherheitsrelevanten Bereich tätig war und damit ein zu hohes Risiko für den Arbeitgeber bestand. Der Arbeitnehmer hatte dabei nie während seiner Arbeitszeit Cannabis konsumiert. (ctw)

Urteil vom 28.08.2012
Aktenzeichen: 19 Sa 306/12 und 324/12

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