Berlin. Alkoholabhängigkeit schützt Berufskraftfahrer nicht vor der Kündigung, wenn sie angetrunken einen Unfall verursachen. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Demzufolge kann ein Berufskraftfahrer, der sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss steuert, „aus verhaltensbedingten Gründen” entlassen werden, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Der Kraftfahrer hatte unter Alkoholeinfluss mit seinem Lkw einen Unfall verursacht. Im Betrieb bestand ein absolutes Alkoholverbot. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis daraufhin gekündigt, was der Arbeitnehmer für unwirksam hielt. Wegen seiner Alkoholabhängigkeit habe er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht schuldhaft verletzt, argumentierte der Mann.
Dem widersprach das Landesarbeitsgericht nun: Eine Alkoholerkrankung könne den Fahrer nicht entlasten, hieß es. Ihm sei im Gegenteil vorzuwerfen, andere durch sein Handeln gefährdet zu haben. Der Arbeitgeber müsse dafür Sorge tragen, dass das Alkoholverbot von allen Fahrern beachtet werde. Dies sei mit einer bloßen Abmahnung nicht zu erreichen. (dpa)