Berlin. Das unterbrochene Schiedsverfahren um Schadensersatz-Forderungen des Bundes von rund sechs Milliarden Euro gegen die Betreiber des LKW-Mautsystems Toll Collect kann fortgesetzt werden. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte einen Antrag des Mautkonsortiums gegen einen der Schiedsrichter ab. Der Münchner Juraprofessor sei nicht befangen, teilte das Gericht am Mittwoch zu dem Beschluss mit. Es gebe keine berechtigten Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden (Beschluss der 4. Kammer vom 11. Februar 2010 – VG 4 K 403.09). Das Konsortium Daimler und Deutsche Telekom wollte den Juristen als Schiedsrichter in dem außergerichtlichen Verfahren ablösen, da dieser nach Angaben des Gerichts auf seiner Internetseite auf einen Zeitungsartikel verwiesen hatte, in dem von „Mautprellerei“ die Rede war. Die beiden Konzerne hielten dies für unvereinbar mit dem Amt eines Schiedsrichters. Die Milliarden-Forderung des Bundesverkehrsministeriums einschließlich Zinsen geht auf erhebliche Verzögerungen des Maut-Betriebs zurück. Ursprünglich sollte die elektronische Maut für LKW ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht von September 2003 an erhoben werden. Wegen massiver technischer Probleme konnte die Betreiber-Gesellschaft Toll Collect wenige Monate später auch einen weiteren Termin nicht einhalten. Schließlich ging das System erst zum 1. Januar 2005 an den Start. Zuletzt hieß es in Teilnehmerkreisen, dass es nach jahrelangem Streit in diesem Jahr zu einem Vergleich kommen könnte. (dpa)
Toll Collect scheitert mit Befangenheitsantrag
Das Schiedsverfahren um die Schadensersatzklage des Bundes gegen den LKW-Maut-Betreiber wird fortgesetzt